
Altölentsorgung
Altölentsorgung - siehe auch § 14 unserer AGB
Öl gehört nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle. Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt! Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösungsmittel, Brems- und Kühlflüssigkeit ist verboten. Geben Sie Ihr Altöl bitte in Ihrer nächstgelegenen Annahmestelle ab, oder senden Sie es an uns zur Entsorgung zurück. Die Versandkosten trägt der Kunde.
Die legale Rücksendung von Altöl an uns geht nur bei Nutzung offiziell zugelassener auslaufsicherer Behälter. Altölversand fällt unter das Sondermüllgesetz. Der Versand mit Paketdiensten oder der Post ist illegal. Auch die Versendung von Altöl in der von uns erworbenen Neuölverpackung oder anderen Gebinden mit Schraubverschluss ist illegal. Die Rücksendung des Altöls ist daher wesentlich teurer für Sie, als die Entsorgung bei Ihrer nächsten Altölannahmestelle oder Werkstatt.
Rücknahme von Neuöl (bspw. Bei Rücktritt vom Kauf) erfolgt nur bei ungeöffneter versiegelter Originalverpackung und ausdrücklichem Vermerk „Rücksendung ungeöffneter Neuware“ auf dem Versandaufkleber.